Skandalös: EU zahlt verdeckt Millionenbeträge für Abtreibungslobby
Birgit Kelle
In Brüssel tut sich derzeit ein handfester Skandal auf: Nach einem gestern veröffentlichten Bericht der Organisation European Dignity Watch
werden seit Jahren mehrstellige Millionenbeträge an internationale
Organisationen überwiesen, die damit nicht nur Entwicklungshilfe
leisten, sondern auch Lobbyarbeit betreiben für die Legalisierung von
Abtreibung und diese sogar in eigenen Kliniken selbst durchführen – auch
und gerade in Ländern der Dritten Welt. Der offensichtliche Missbrauch
von EU-Geldern findet bereits seit Jahren statt, die EU-Kommission
stellt sich jedoch taub und blind.

Vor allem Länder der Dritten Welt geraten unter Druck, die einerseits
unsere Hilfe brauchen – sich in ihre nationale Gesetzgebung aber nicht
hineinreden lassen wollen. Wird aber Entwicklungshilfe
an legale Abtreibung gekoppelt, grenzt dies fast schon an Erpressung
von Ländern, die auf unsere Gelder dringend angewiesen sind.
Die Europäische Union ist nicht berechtigt, sich in die
Abtreibungspolitik einzelner Staaten einzumischen. So sagt es die
EU-Kommission selbst. Dennoch fließen seit Jahren und auch immer weiter
astronomisch hohe Summen an weltweit agierende Organisationen, die sich
die Legalisierung der Abtreibung auf die Fahnen geschrieben haben,
darunter
International Planned Parenthood Federation (
IPPF) oder auch
Marie Stopes International (
MSI).
Dies geschieht meist dreist unter dem missionarischen
Gutmenschen-Mäntelchen der Menschenrechte, der Entwicklungs- und
Gesundheitshilfe.
Die EU-Kommission finanziert regelmäßig Projekte der
International Planned Parenthood Federation und von
Marie Stopes International zur Verbesserung der »sexuellen und reproduktiven Gesundheit« in der ganzen Welt.
IPPF und
MSI
schließen in diesen Begriff explizit auch die Möglichkeit »sicherer
Abtreibung« ein – die EU schließt dies explizit aus. Eigentlich.
Rechtliche Grundlage hierfür ist die Verordnung 1905/2006, besser
bekannt als das »Development Co-operation Instrument«, die die Vergabe
von Geldern an Nicht-Regierungsorganisationen für Entwicklungsprojekte
regelt.
Allein unter dem Dach dieser Verordnung wurden zwischen 2007 und 2010
über 300 Millionen Euro für gesundheitliche Entwicklungshilfe
ausgegeben, für die Jahre 2011 bis 2013 sind weitere 280 Millionen
eingeplant. Davon wiederum sind 68 Millionen Euro eingeplant zur
Umsetzung des Kairoer Aktionsplans. Allein
Marie Stopes International
erhielt davon mindestens 3,5 Millionen im Jahr 2007 und mehr als neun
Millionen für die Jahre 2005 bis 2009. Mindestens, da die EU-Kommission
weitere Auskünfte verweigert unter Berufung auf die »finanziellen
Interessen« von
MSI. Dass noch weitere Projekte unterstützt
wurden, ist wahrscheinlich, lässt sich aber nur klären, wenn die
Kommission Auskunft gibt oder die Organisationen ihre Geldflüsse
offenlegen, beides wird wohl nicht geschehen.
Auf der Internationalen Konferenz über Bevölkerung und Entwicklung in
Kairo im Jahr 1994 verabschiedeten 179 Staaten ein Aktionsprogramm, das
neue Richtlinien für die internationale Bevölkerungspolitik festlegte.
Der Plan beinhaltet, dass bis zum Jahr 2015 allen Menschen der Zugang zu
Aufklärung und Familienplanung, zum Schutz vor HIV/Aids sowie zur
Gesundheitsversorgung rund um Schwangerschaft und Geburt ermöglicht
werden soll.
Erstmals wurde dort das Recht des Einzelnen auf sexuelle und
reproduktive Gesundheit (SRG) in den Mittelpunkt der Bevölkerungspolitik
gestellt. Das individuelle Recht von Eltern, frei über die Zahl ihrer
Kinder und den zeitlichen Abstand der Geburten zu entscheiden, wurde
betont und ergänzt um

das
Recht auf Aufklärung und das Recht auf den Zugang zu den notwendigen
Mitteln der Familienplanung. Insbesondere dieser Punkt sorgte einst
bereits in Kairo für heftige Kontroversen und Proteste von Seiten des
Vatikan und von lateinamerikanischen und islamischen Ländern, die eine
Einmischung in ihre nationale Gesetzgebung fürchteten hinsichtlich
Abtreibung und Verhütungsmitteln. Als größter Gegner erwiesen sich
jedoch im Laufe der Zeit überraschend die USA, die ihre nicht
unerheblichen Gelder für den Aktionsplan an Bedingungen knüpften.
Unter der Amtszeit von Präsident George Bush wurde ein Großteil der
Entwicklungshilfe an eine Richtlinie gebunden, die Enthaltsamkeit statt
Aufklärung und Verhütung fordert. Zudem verweigert die Regierung
ausländischen Organisationen Unterstützung, die Abtreibungen durchführen
oder auch nur zum Thema Schwangerschaftsabbruch beraten. Bereits im
dritten Jahr nach dem Kairoer Beschluss strichen die USA aus diesem
Grund ihre Beitragszahlung an den Bevölkerungsfonds der
UN (
UNFPA), obwohl ihr Beitrag von 34 Millionen Dollar jährlich bereits vom Kongress bewilligt worden war. Die
UNFPA
fördert weltweit Projekte zur reproduktiven Gesundheit, steht aber auch
schon seit Jahren in der Kritik, weil sie durch ihre Abtreibungsarbeit
unter anderem auch die rigorose Ein-Kind-Politik Chinas mit unterstützt.
Die fehlenden Gelder wurden unter Federführung des damaligen
EU-Kommissars für Entwicklung und humanitäre Hilfe, Poul Nielson, im
Herbst 2002 durch die EU bereitgestellt und man zahlte 32 Millionen Euro
an die
UNFPA und die
International Planned Parenthood Federation, da diese beiden Organisationen am meisten unter dem Geldausfall aus den USA litten.
Man kann sagen, die USA haben den Zusammenhang zwischen
Entwicklungsgeldern und der Förderung von Abtreibung in den armen
Ländern früh erkannt, kritisiert und gehandelt. Bei der EU-Kommission
verwickelt man sich derweil lieber in inhaltliche Widersprüche um die
Definition von »reproduktiver Gesundheit«. Faktisch schließt dies
Abtreibung auch in den Dokumenten aus Kairo nicht mit ein. In den
einzigen Passagen, in denen Abtreibung dort erwähnt wird, wird explizit
festgestellt, dass diese nicht in den Begriff der Familienplanung mit
einbezogen werden darf, dass man die nationale Gesetzgebung respektieren
muss und Abtreibung als Lösungsweg für Frauen nicht gefördert werden
darf.
Diese Definition hat die EU-Kommission auch noch einmal selbst
bestätigt, nachdem der deutsche EU-Abgeordnete Bernd Posselt und die
irische Abgeordnete Dana Scallon im Dezember 2003 eine offizielle
Anfrage diesbezüglich an die Kommission gestellt hatten. Gerade in
Irland gibt es schon lange Proteste gegen eine EU-Politik, die auch mit
irischem Geld Abtreibung unterstützt, während die eigenen
Abtreibungsgesetze sehr restriktiv gehandhabt werden. Auch Polen und
Malta verbitten sich schon seit Jahren Aufforderungen aus Brüssel, an
ihrer Abtreibungsgesetzgebung etwas zu ändern. Dennoch werden sie weiter
mit »Empfehlungen« oder gar Rügen überhäuft, weil sie nicht mitziehen
mit anderen, liberalen Ländern.
In unzähligen Dokumenten der EU-Kommission finden sich immer wieder
Hinweise, dass sich die Abtreibungsthematik außerhalb ihres
Kompetenzbereichs befinde. So bestätigte sie nach einer Anfrage am 26.
März 2007: »Die Kommission nimmt keine Position ein für oder gegen
Abtreibung, da es keine gemeinschaftliche Gesetzgebung zu diesem Punkt
gibt«. Auf eine Anfrage im Jahr 2002, ob der Begriff der »sexuellen und
reproduktiven Gesundheit« in Zukunft auch Abtreibung und

Bevölkerungskontrolle
beinhalten würde, gab man die Antwort, die Kommission würde keine
Maßnahmen unterstützen, die Sterilisationen oder Abtreibungen in
Entwicklungshilfeländern vorantreiben.
Die aktuellste Stellungnahme zur Abtreibung stammt von
EU-Justizkommissarin Viviane Reding, die im vergangenen Jahr von Ungarn
EU-Gelder zurück forderte, die man dort für eine Kampagne gegen
Abtreibung eingesetzt hatte. Wörtlich sagte Reding: »Ich möchte die
Tatsache unterstreichen, dass die EU keinerlei Kompetenz besitzt
hinsichtlich der Abtreibungsfrage. Dies bedeutet, dass die EU Abtreibung
weder befürworten noch ablehnen kann. Aus diesem Grund befindet die
Kommission, dass die Nutzung von EU-Geldern für eine
Anti-Abtreibungskampagne nicht auf einer Linie steht mit den Kompetenzen
der EU.«
Dann muss aber auch der Umkehrschluss gelten. Dann dürfen EU-Gelder
auch nicht genutzt werden, um für Abtreibung zu arbeiten. Da hingegen
ist bislang kein einziger Fall bekannt geworden, wo Gelder zurück
gefordert oder gar nicht erst vergeben worden sind – obwohl sich
zahlreiche Organisationen sogar ganz offen diesbezüglich positionieren
und regelmäßig Geld von der EU-Kommission beziehen.
Immerhin, zahlreiche Hilfswerke, die regelmäßig Geld aus den
Fördertöpfen der EU, aber auch aus den Fonds zur Umsetzung der Kairoer
Agenda erhalten, binden sich an die offizielle Definition – nicht jedoch
International Planned Parenthood Federation oder
Marie Stopes International.
Sie haben ihre eigene Meinung, was alles unter sexuelle und
reproduktive Gesundheit fällt – die Gelder fließen trotzdem. Beide
Organisationen schließen Abtreibung und die medizinische Versorgung nach
Abtreibung explizit in ihren Leistungskatalog mit ein,
MSI
listet dies auch auf ihrer Homepage mit auf. Damit entsteht unweigerlich
ein inhaltlicher Konflikt, denn wer kann schon sagen, was genau vor Ort
passiert, wofür die Gelder genutzt werden und wie eigentlich
sichergestellt wird, das diese Organisationen das Geld nur für Projekte
ausgeben, die inhaltlich von der EU mitgetragen werden können?
Eine Kontrolle der Gelder und Projekte ist dabei gar nicht so
einfach. Man muss es schon explizit einfordern, kontrollieren und
notfalls auch Gelder wieder streichen, so wie die USA es getan haben.
Dabei ist die EU-Kommission, wenn es pro Abtreibung geht, leider
keineswegs so schnell und forsch im Handeln wie bei der Ahndung von
Ungarn.
In dem Bericht von European Dignity Watch (
EDW),
der heute der Öffentlichkeit in Brüssel vorgestellt wurde, wird anhand
von Einzelbeispielen aufgezeigt, wie EU-Gelder sogar ganz offen für
Abtreibung ausgegeben werden. Konsequenzen gibt es bislang keine, obwohl
diese Praxis schon Jahre andauert. Eine Anfrage von
EDW diesbezüglich sowohl an die Kommission als auch an die beiden Organisationen
MSI und
IPPF
wurde mit zahlreichen Berichten der Organisationen über deren Arbeit
beantwortet. Hierin finden sich hinreichende Beweise, dass beide
Organisationen in zahlreichen Ländern der Erde medizinische und
chirurgische Abtreibungen anbieten und dass dies auch bei Projekten
geschieht, die durch EU-Gelder finanziert werden unter dem Deckmantel
von »sexueller und reproduktiver Gesundheit«.
European Dignity Watch
bemängelt, dass zahlreiche Berichte unvollständig seien, dass
offensichtlich Korrespondenz und Anhänge fehlten, dass es aber auch
beispielsweise zu einzelnen

geförderten
Projekten überhaupt keine Jahresberichte gebe. Nun, die vorliegenden
Dokumente liefern auch so genug Stoff. Hier ein paar Beispiele über
EU-finanzierte Projekte:
Marie Stopes International startete 2006 ein
Kambodschaprojekt, man betreibt dort selbst in vier Provinzen Kliniken,
in denen unter anderem insgesamt 6.807 Abtreibungen selbst durchgeführt
wurden. In Kambodscha ist Abtreibung bis zur zwölften
Schwangerschaftswoche legal, wenn Gefahr für Mutter oder Kind besteht.
Ob die legalen Grenzen eingehalten wurden, geht aus dem Bericht nicht
hervor, aber dass die Abtreibungen durchgeführt wurden mit Hilfe von
EU-Geldern widerspricht bereits den Richtlinien der EU.
MSI berichtet weiterhin von einem Projekt in Südafrika, wo
man zwischen August 2008 und 2009 insgesamt 3.619 »Schwangerschaften
beendet« habe. Im gleichen Bericht werden 308 »Notfallverhütungen«
aufgelistet, vermutlich ist damit die »Pille danach« gemeint, der
Begriff wird nicht weiter erklärt. Dabei handele es sich nur um die
Zahlen aus den sechs Kliniken, die durch EU-Gelder finanziert seien,
heißt es in dem Bericht. Offenbar gibt es noch andere Kliniken, die man
dort betreibt – klar ist jedoch, diese Abtreibungen fanden im Rahmen der
EU-Projekte statt.
Ein weiteres Projekt von
MSI wurde von der EU in
Papua-Neuguinea mit über 700.000 Euro finanziert, das machte über 85
Prozent der Gesamtkosten aus. Im Rahmen dieses Projekts wurde
medizinisches Personal ausgebildet und darin unterwiesen, wie
Abtreibungen durchgeführt werden können.
IPPF erhielt für ein Projekt in Bolivien, Guatemala und Peru im Jahr 2005 über 1,7 Millionen Euro. Der Bericht listet auf, dass von
IPPF und seinen Partnerorganisationen von dem Geld 1.102 »Notfall-Verhütungs-Einheiten« verteilt wurden.
IPPF
listet weder genauer auf, was in diesen Einheiten enthalten ist, noch
was man mit dem Ausdruck »emergency contraception« meint. Üblicherweise
sind auch hier verschiedene Mittel der »Pille danach« gemeint. In all
diesen drei Ländern gibt es sehr restriktive Abtreibungsgesetze nur für
den Fall, dass das Leben des Kindes gefährdet ist. Ob die Richtlinien
eingehalten wurden, ist dem Bericht nicht zu entnehmen – doch selbst
wenn, sind auch hier wieder EU-Gelder zur Abtreibung verwendet und somit
missbräuchlich eingesetzt worden.
In Bangladesch wurde ein Projekt von
IPPF mit 1,48 Millionen Euro durch die EU-Kommission unterstützt. Dort arbeitet man lokal mit der
IPPF-Mitgliedsorganisation
Family Planning Association of Bangladesh (
FPAB) zusammen, die selbst ebenfalls noch zusätzliche Gelder von der EU erhält.
FPAB
gibt auf der eigenen Homepage an, dass eines der Ziele des Projekts
gewesen sei, den Zugang zu »sicheren Abtreibungen« für 80 Prozent der
Hilfsbedürftigen in der Region sicher zu stellen.
Des weiteren erklärt der Bericht, man habe zahlreichen Hilfesuchenden
»menstrual regulation« zur Verfügung gestellt. Der Begriff wird nicht
weiter definiert, doch man wird auf der Homepage von
IPPF
fündig auf der Suche nach Erklärung. Dort heißt es: »Menstrual
regulation ist ein Prozess, bei dem der Uterus mithilfe einer manuellen
Vakuumpumpe entleert wird, wenn sich dort bereits ein

Embryo eingenistet hat«. Nach Auskunft des
Guttmacher Institute
werden etwa die Hälfte aller Abtreibungen in Bangladesch mit der
»Menstrual-regulations«-Methode durchgeführt, man zählt die Prozedur
dort also zu den Abtreibungen. Auch
Mary Stopes International zählt in den eigenen Statistiken »menstrual regulation« zu den Abtreibungen, man unterscheidet also nur nach Methode.
Es stellt sich die Frage, wie die EU-Kommission auf diesen Bericht
reagieren wird. Setzt man hier wieder das rasche und entschlossene
Handeln gegen Ungarn als Maßstab, so ist es schon lange fünf nach zwölf.
Auch wenn die Kommission den Bericht von
European Dignity Watch
nicht anerkennt, so zeigt er auf jeden Fall auf, dass es enorme
Unstimmigkeiten gibt, die es aufzuklären gilt. Zumindest kann man sich
fortan nicht darauf berufen, nicht gewusst zu haben, was Organisationen
wie
IPPF und
MSI bei ihren Projekten unter »sexual and
reproductive rights« verstehen. Genaugenommen konnte man das schon
immer wissen, denn jede Organisation, die öffentliche Gelder für ihre
Arbeit haben will, muss ihre Projekte im Vorfeld vorstellen. Dass sowohl
IPPF als auch
MSI in ihren Rechenschaftsberichten an
die EU-Kommission ganz offen die Abtreibungszahlen aus den Projekten
auflisten, spricht übrigens auch nicht für Unrechtsbewusstsein, sondern
eher für gängige Praxis, die aber offenbar bislang nie hinterfragt
wurde.
Konsequenterweise müssten die Gelder für diese beiden Organisationen
vorerst zumindest eingefroren werden, um genauere Untersuchungen
anzustellen, ob und in welchem Ausmaß EU-Gelder zur Durchführung und
Beratung in Sachen Abtreibung verwendet wurden. Von Ungarn hat man das
Geld zurückgefordert für die Anti-Abtreibungskampagne – hier wäre dies
dann auch angebracht. Auch muss sichergestellt werden, dass nicht
weiterhin Gelder für Projekte verwendet werden, die nicht im Einklang
mit der EU-Politik stehen.
Die EU-Kommission hat selbst mehrfach festgestellt, dass
Abtreibungspolitik nicht in ihrem Kompetenzbereich steht – nun sollte
sie sich auch daran halten. Wer verhindert, dass in einem
EU-Mitgliedsstaat wie Ungarn dafür geworben wird, dass junge Frauen ihr
Kind lieber zur Adoption freigeben sollen, anstatt es abzutreiben, und
damit Kinderleben rettet, der darf nicht hinnehmen, dass mit EU-Geldern
zu Tausenden Kinder in der Dritten Welt abgetrieben werden.
www.kopp-verlag.de